Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Definitionen

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Herstellung individueller physischer Anfertigungen (insb. 3D-Druck) sowie CAD-Dienstleistungen zwischen Dirk Plänitz 3D Druck & CAD Dienstleistung nexform.de (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden. (2) Verbraucher (§ 13 BGB) ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer (§ 14 BGB) ist eine natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss und Lieferzeit

(1) Angebote des Anbieters sind unverbindlich. Der Vertrag kommt durch Annahme des individuellen Angebots in Textform oder durch die faktische Ausführung des Auftrags zustande. (2) Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Die Angabe voraussichtlicher Lieferzeiten erfolgt nach bestem Ermessen. (3) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Energieausfälle, behördliche Anordnungen), Materialengpässen oder unvorhersehbarem Maschinenausfall hat der Anbieter nicht zu vertreten, soweit diese nicht auf einem vom Anbieter zu vertretenden Umstand (z. B. mangelnde Wartung) beruhen. Die Lieferfrist verlängert sich in diesen Fällen angemessen.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gilt die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG); Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen. (2) Die Produktion beginnt nach vollständigem Zahlungseingang (Vorkasse), sofern nicht abweichend vereinbart. (3) Gerät der Kunde durch unvollständige oder fehlerhafte Datenbereitstellung in Mitwirkungsverzug, kann der Anbieter den hieraus entstehenden Mehraufwand (z. B. Maschinenstillstand) in Rechnung stellen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 4 Fertigungsspezifische Eigenschaften, Toleranzen & Einsatzzweck

(1) Verfahrensbedingte Merkmale: Dem Kunden ist bekannt, dass additive Fertigungsverfahren (FDM) spezifische Eigenschaften aufweisen (z. B. sichtbare Schichtlinien, Anisotropie/richtungsabhängige Festigkeit, Rückstände von Stützstrukturen). Diese stellen keinen Mangel dar, sofern sie verfahrensbedingt sind und nicht von einer ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheit abweichen. (2) Toleranzen: Maßtoleranzen richten sich – sofern nicht anders vereinbart – nach den für das jeweilige Fertigungsverfahren üblichen technischen Möglichkeiten. Die ISO 2768-1 Klasse C gilt lediglich als unverbindlicher Orientierungswert. (3) Eignung & Beratung: Eine Beratung hinsichtlich der Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck erfolgt nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ohne eine solche Vereinbarung erfolgt die Fertigung ausschließlich nach Kundenvorgaben. (4) Einsatzbeschränkung: Die gefertigten Teile sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht für sicherheitsrelevante, medizinische, luftfahrttechnische oder hochbelastete Anwendungen vorgesehen.

§ 5 Mitwirkungspflichten, Prüfung und Daten

(1) Der Kunde ist für die technische Fehlerfreiheit seiner Daten verantwortlich. Eine technische Plausibilitätsprüfung erfolgt nur auf gesonderte Vereinbarung. Der Anbieter behält sich vor, bei offensichtlicher Undruckbarkeit den Kunden zu informieren. Eine Prüfung auf statische, sicherheitstechnische oder normative Eignung der Bauteile erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich eine entsprechende Prüfung vereinbart wurde. (2) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Schutzrechten durch die bereitgestellten Daten resultieren. (3) Datenaufbewahrung: Eine dauerhafte Aufbewahrung von Kundendaten oder Druckdateien über den Auftragsabschluss hinaus erfolgt ohne gesonderte Vereinbarung nicht.

§ 6 Gefahrenübergang und Teillieferungen

(1) Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über, sobald die Sendung an das Transportunternehmen übergeben wurde. (2) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Kunden über. (3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

§ 7 Widerrufsrecht und Ausschluss

(1) Bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist (Individualanfertigungen), besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht. (2) Bei reinen Dienstleistungen (z. B. CAD-Konstruktion) erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Anbieter die Leistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt hat und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.

§ 8 Gewährleistung (Mängelhaftung)

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. (2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Bei Mängeln leistet der Anbieter gegenüber Unternehmern nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Offensichtliche Mängel müssen von Unternehmern unverzüglich nach Erhalt schriftlich angezeigt werden (§ 377 HGB), andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

§ 9 Haftungsbeschränkung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Arglist. (2) Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

§ 10 Eigentumsvorbehalt & Nutzungsrechte

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters. (2) An CAD-Konstruktionen des Anbieters verbleibt das Urheberrecht beim Anbieter. Dem Kunden wird ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Weitergabe an Dritte, Reverse Engineering oder Nutzung für Serienfertigung sind ohne schriftliche Zustimmung untersagt, soweit sich aus dem Vertragszweck nichts anderes ergibt.

§ 11 Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. (3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.